
TSE…
TSE – Diese drei Buchstaben sind aktuell in aller Munde, gerade in Verbindung mit Themen zu Registerkassen im Einzelhandel und Gastronomie! Dahinter verbirgt sich die “Technische Sicherheitseinrichtung” und ist nichts anderes als ein Sicherheitsmodul in Form eines Chips, einer MicroSD Karte, einer normalen SD Karte oder eines USB Sticks, dass in elektrischen Registrierkassen implementiert wird. Ziel ist eine lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge. Der Einbau verpflichtet auch zur Meldepflicht beim Finanzamt.
Die TSE ist ein Begriff, welches aus der deutschen Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) hervorgegangen ist und seit dem 1. Janaur 2020 die unveränderte und manipulationssichere Speicherung von Geschäftsvorfällen und einige weitere Funktionen zum Ziel hat.
Doch Vorsicht! Die KassenSichV sieht hier einige Pflichten und Fristen vor, die mit hohen Geldbußen geahndet werden, wenn sie nicht eingehalten werden. Obwohl die Regelung seit dem 1. Januar 2020 gilt, ist die verpflichtende Umsetzung verlegt worden, weil Ende 2019 die TSE noch nicht zertifiziert und daher nicht umsetzbar war. Das Bundesfinanzministerium hatte aus diesem Grund die “Nichtbeanstandungsregelung” bis zum 31. März 2021 erlassen. Bis dahin müssen Kassenbetreiber sich eigenständig um die Umrüstung der Kassen kümmern. Wenn Einzelhändler oder Gastronomen über Registerkassen verfügen, die aufgrund ihrer Bauart nicht umrüstbar sind, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2022.
Wir, die ISS POS Kassensystme, haben mit der Umrüstung der Registerkassen von unseren Kunden bereits begonnen und arbeiten hier Hand in Hand mit TSE-Modulen des Herstellers SWISSBIT zusammen.